Die Vermögensschadenversicherung hat sowohl die Aufgabe, unberechtigt gestellte Schadensersatzansprüche abzuwehren als auch berechtigte Schadensersatzansprüche zu regulieren. Dafür übernimmt sie alle Kosten, die im Rahmen der Ermittlung und Regulierung des Schadens notwendig werden. In der Versicherung integriert ist damit auch ein so genannter passiver Rechtsschutz, der nur dann zum Tragen kommt, wenn Forderungen an Sie als Unternehmer herangetragen werden, die unter Umständen unberechtigt sein könnten.
Eine Vermögensschadenversicherung kann in der Regel nicht als pauschale Versicherungsform abgeschlossen werden, sondern muss individuell auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnitten werden. So bieten die meisten Versicherer spezielle Policen für einzelne Branchen oder Berufe an, die in ihrem Versicherungsumfang jeweils deutlich voneinander abweichen können.
Da es für einige Berufsgruppen direkt existenzbedrohend sein kann, wenn durch die berufliche Tätigkeit einem Dritten ein Vermögensschaden zugefügt wird, sollte der Abschluss einer solchen Versicherung für diese Berufe obligatorisch sein. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei jedem unabhängigen Versicherungsberater beziehungsweise Experten für gewerbliche Versicherungen.
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Matthias Melcher