In der Maschinenversicherung werden alle Arten von stationären und beweglichen Maschinen, Geräten und technischen Anlagen versichert. Neben der Maschine selbst sind auch Fundamente und Ersatzteile mit versichert. Welche Maschine oder Anlage in der Maschinen-Einzelversicherung versichert ist, wird im Versicherungsvertrag durch konkrete Auflistung im Maschinenverzeichnis festgelegt; dieses Verzeichnis wird Bestandteil des Vertrages. In der Pauschalversicherung wird auf eine Einzelauflistung zugunsten einer oder mehrerer Sammelpositionen verzichtet. In den Sammelpositionen werden die versicherten Sachen anhand von Oberbegriffen oder räumlichen Beschreibungen abgegrenzt.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Melcher