Veranstalterhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich sollte jeder, der eine Veranstaltung plant, auch an die Absicherung denken. Private Feiern in den eigenen Räumen sind davon in der Regel ausgeschlossen, es kann aber bei größeren Privat-Veranstaltungen Sinn machen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, auch wenn die Feier zuhause stattfindet (zum Beispiel Hochzeitsfeier). Bei Veranstaltungen in fremden Räumen sollte ab einer gewissen Größe auf jeden Fall eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einige Restaurants oder Gasthöfe verlangen mittlerweile sogar den Nachweis einer Versicherung, wenn sie Räume an Gesellschaften vermieten, aber die Verpflegung nicht übernehmen. 

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